Interesse an einer Mitgliedschaft?
Mitglieder des Verbandes Fuss & Schuh sind in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein beruflich aktive Personen, die je nach beruflicher Qualifikation in der Vereinigung OSM oder der Vereinigung Schuhmacher angeschlossen sind.
Mitgliedschaft Vereinigung OSM
Die Mitgliedschaft in der Vereinigung OSM steht Personen offen, die die eidgenössische Höhere Fachprüfung als Orthopädie-Schuhmachermeister/-in bestanden haben (oder eine gleichwertige Weiterbildung im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben). Diese Voraussetzungen (als Aktiv- und Gastmitglied OSM) sind in den Statuten unter Artikel 5.1 resp. Artikel 5.3 geregelt. Der definitiven Aufnahme gehen zwei entgeltliche Gastjahre voraus.
Der Jahresbeitrag wird jeweils im Rahmen der GV genehmigt. Dazu verweisen wir auf das Beitragsreglement gültig ab 1.1.2022. Der Jahresbeitrag 2023 setzt sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
Gastmitglieder OSM können sich auf freiwilliger Basis in den Werbefonds einkaufen. Als Aktivmitglied OSM wird der Einkauf obligatorisch. Im Jahr 2020 betrug die einmalige Eintrittsgebühr in den Werbefonds CHF 780.00 exkl. MWST. Grundsätzlich sind Mitglieder(betriebe) der Verbandsausgleichskasse Simulac angeschlossen und unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag mit der SYNA.
Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert? So freuen wir uns über Ihre Anmeldung per Online-Anmeldeformular. Nachdem Sie das Formular über unsere Website ausgefüllt haben, wird Ihre Anmeldung automatisch an die Geschäftsstelle übermittelt. Danach erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Antrages zusammen mit der Eingangsbestätigung per E-Mail.
Über Ihre Aufnahme wird die Generalversammlung befinden. Das GV-Datum sowie weitere Informationen finden Sie im internen Bereich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaft Vereinigung Schuhmacher
Die Mitgliedschaft in der Vereinigung Schuhmacher steht Personen offen, die Inhaber/-in eines Schuhservice- und/oder Schuhhandelsbetriebs sind oder in einem solchen Betrieb in leitender Stellung tätig sind. Diese Voraussetzungen sind in den Statuten unter Artikel 5.2 geregelt.
Der Jahresbeitrag wird jeweils im Rahmen der GV genehmigt. Dazu verweisen wir auf das Beitragsreglement gültig ab 1.1.2022. Der Jahresbeitrag 2023 setzt sich voraussichtlich wie folgt zusammen:
Grundsätzlich sind Mitglieder(betriebe) der Verbandsausgleichskasse Simulac angeschlossen und unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag mit der SYNA.
Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert? So freuen wir uns über Ihre Anmeldung per Online-Anmeldeformular. Nachdem Sie das Formular über unsere Website ausgefüllt haben, wird Ihre Anmeldung automatisch an die Geschäftsstelle übermittelt. Danach erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihres Antrages zusammen mit der Eingangsbestätigung per E-Mail.
Über Ihre Aufnahme wird die Generalversammlung befinden. Das GV-Datum sowie weitere Informationen finden Sie im internen Bereich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.